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   BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74   

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BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74 (https://dejure.org/1977,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1977 - V CB 68.74 (https://dejure.org/1977,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1977 - V CB 68.74 (https://dejure.org/1977,1184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Beweisantrag; Enteignung; Entscheidung über Beweisantrag; Entschädigung; Höhe; Ordentliches Gericht; Zuständigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1978, 338
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Beurteilung eines Beweisantrags am Maßstab des § 86 Abs. 2 VwGO darauf an, ob der Antragsteller damit alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der von ihm angebotenen Beweise erfahren will (BVerwGE 30, 57; Urteil vom 13.1.1971 - BVerwG V C 93.70 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13)).
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66

    Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob allein wegen der Höhe der Entschädigung gestritten oder ob überhaupt eine Entschädigung verweigert wird (Urteil vom 24.4.1970 - BVerwG IV C 47.66 - (RdL 1970, 211); BVerwGE 41, 170 (174)).
  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob allein wegen der Höhe der Entschädigung gestritten oder ob überhaupt eine Entschädigung verweigert wird (Urteil vom 24.4.1970 - BVerwG IV C 47.66 - (RdL 1970, 211); BVerwGE 41, 170 (174)).
  • BVerwG, 25.01.1973 - V C 14.72

    Beanspruchung von Flächen zum Bau einer Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und ergibt sich im übrigen unmittelbar aus dem Wortlaut des § 88 Nr. 7 FlurbG, daß über die Höhe der in § 88 Nr. 4 bis 6 FlurbG vorgesehenen Geldentschädigungen die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben (Urteil vom 25.1.1973 - BVerwG V C 14.72 - (Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 2); Beschluß vom 18.1.1974 - BVerwG V CB 20.72 -).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 93.70

    Anspruch eines Kriegsbeschädigten auf Durchführung seines Soziologiestudiums im

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der Beurteilung eines Beweisantrags am Maßstab des § 86 Abs. 2 VwGO darauf an, ob der Antragsteller damit alsbald die Meinung des Gerichts über die Erheblichkeit der von ihm angebotenen Beweise erfahren will (BVerwGE 30, 57; Urteil vom 13.1.1971 - BVerwG V C 93.70 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 13)).
  • BVerwG, 18.01.1974 - V CB 20.72

    Entscheidung über die Höhe der für die Nachteile aus überörtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und ergibt sich im übrigen unmittelbar aus dem Wortlaut des § 88 Nr. 7 FlurbG, daß über die Höhe der in § 88 Nr. 4 bis 6 FlurbG vorgesehenen Geldentschädigungen die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben (Urteil vom 25.1.1973 - BVerwG V C 14.72 - (Buchholz 424.01 § 88 FlurbG Nr. 2); Beschluß vom 18.1.1974 - BVerwG V CB 20.72 -).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Welche weiteren Beweisanträge die Klägerin gestellt und welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn sie einzelne ihr erst durch das Urteil bekanntgewordene Gründe für das Unterbleiben weiterer Aufklärung schon in der mündlichen Verhandlung gekannt hätte, ist dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen (zu diesen Anforderungen vgl. Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auch die in diesem Zusammenhang ferner geäußerte Rüge, der Gerichtsbeschluss, mit dem der Beweisantrag der Kläger in der mündlichen Verhandlung abgelehnt wurde, sei entgegen § 86 Abs. 2 VwGO nicht "ausreichend" begründet worden, entbehrt der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf dem beanstandeten Begründungsmangel beruhen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (so für den Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung eines Beweisantrags im Termin zur mündlichen Verhandlung: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).

    Wird aber eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (so auch für den Falle der gänzlich fehlenden Entscheidung eines Beweisantrags im Termin zur mündlichen Verhandlung: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).

  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Außerdem hätte die Klägerin mit der Beschwerde darlegen müssen, welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihr "Beweisantrag" vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG V CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Zur erfolgreichen Rüge einer Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO gehört jedoch die Darlegung, wie sich der Betroffene auf die ihm bekanntgewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, vor allem welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn er die maßgeblichen Gründe rechtzeitig erfahren hätte (vgl. Beschluß vom 13. September 1077 - BVerwG 5 CB 68.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20] für den Fall, daß nicht nur eine Begründung, sondern insgesamt ein Beschluß fehlt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - 8 A 1530/02

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör,

    Hess. VGH, Beschluss vom 14.2.2002 - 9 UZ 1249/98.A -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.9.1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20 zum Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung über einen Beweisantrag.
  • BVerwG, 24.03.1983 - 8 C 15.82

    Pflicht des Gerichts zur Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden

    Die Rüge scheitert jedenfalls daran, daß es an einer schlüssigen Darlegung fehlt, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 175.54 - BVerwGE 5, 12 [13] und Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG II B 38.73 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 90 S. 35 [36], vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20 S. 2 [3] und vom 3. Februar 1983 - BVerwG 8 C 89.81 - amtl. Umdruck S. 3).

    Da der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin besteht, der Partei schon vor Erlaß des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthema zur Kenntnis zu bringen, damit sie sich darauf einstellen kann, gehört zur Rüge eines dahingehenden Verfahrensmangel die Darlegung, welche weiteren Tatsachen und Beweismittel die Partei geltend gemacht hätte, wenn ihr die ihr erst im angefochtenen Urteil mitgeteilten Ablehnungsgründe bereits mit dem Ablehnungsbeschluß bekanntgegeben worden wären (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Hierzu gehört die Darlegung, wie sich der Antragsteller auf die ihm nach seiner Darstellung erst durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag auch mit dieser Begründung vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 ).
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Die Erheblichkeit einer unterbliebenen Beweisaufnahme für die angefochtene Entscheidung ist insoweit im Rahmen einer Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO ohne Bedeutung (Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20]).
  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318

    Unterlassener Beschluss über eine in der mündlichen Verhandlung erhobene

  • VGH Hessen, 17.08.2022 - 4 A 2197/20

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

  • BVerwG, 22.08.1989 - 9 B 207.89

    Richter - Gerichtskundiges Wissen - Verfahren ohne Beweisführung - Amtliche

  • BVerwG, 14.03.1989 - 5 CB 5.89

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln im Rahmen eines

  • BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76

    Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 A 4088/18
  • BVerwG, 05.09.1983 - 9 B 10697.81

    Auskünfte des Auswärtigen Amtes als zulässige und selbstständige Beweismittel -

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.31233

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 17.01.1978 - V CB 84.74

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung einer allgemeinen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 90.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Maßnahmen zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08

    Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Verletzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2005 - 10 N 63.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 25.04.1994 - 4 B 80.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensfehler durch das

  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens -

  • BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76

    Anspruch auf Änderung einer Abfindung auf Grund von Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Thüringen, 27.06.2019 - 3 ZKO 58/19

    Verfahrensmangel durch unterbliebene Zustellung eines Beweisbeschlusses

  • BFH, 03.02.1995 - VIII B 97/94

    Zulässigkeit eines neuen tatsächlichen Vorbringens im Verfahren der

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 212.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 214.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 216.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 208.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 209.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 213.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 211.89

    Nichtbeiziehung oder Nichtverwertung von Beweismitteln trotz Antrags -

  • BVerwG, 20.07.1987 - 1 B 31.87

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels oder wegen

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 C 6.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 1231.81

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung bei Rückkehr nach Ghana

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 6 A 1672/21

    Ergänzung einer im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig

  • BVerwG, 16.03.1987 - 4 B 19.87

    Voraussetzungen des Revisionsverfahrens - Geltendmachung von Verfahrensrügen und

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 B 10211.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbliebene Einholung

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89

    Nichtbeiziehung von Beweismitteln trotz Antrags - Offenkundigkeit von Tatsachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - 8 A 1530

    Darlegungslast des Asylbewerbers hinsichtlich seiner Asylgründe ; Gerichtliche

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